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   VG Oldenburg, 08.06.2012 - 6 B 3528/12   

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VG Oldenburg, 08.06.2012 - 6 B 3528/12 (https://dejure.org/2012,13379)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 08.06.2012 - 6 B 3528/12 (https://dejure.org/2012,13379)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2012 - 6 B 3528/12 (https://dejure.org/2012,13379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beförderung, Konkurrentenstreit, Vorbeurteilung, Binnendifferenzierung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 BeamtStG; Art 33 Abs 2 GG; 2008 BRLPol
    Beförderung; Beförderungsrichtlinie; Binnendifferenzierung; Leistungsgrundsatz; Polizei; Vorbeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht - Beförderung - Beurteilungsrichtlinien der Polizei Niedersachsen - Binnendifferenzierung in der Vorbeurteilung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.06.2012 - 6 B 3528/12
    Erst wenn sich auf diesem Wege kein Eignungsvorsprung eines Bewerbers feststellen lässt, steht es dem Dienstherrn frei, die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen, sog. Hilfskriterien, zu treffen, wobei er ein weites Ermessen hat (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - und Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 - Nds. OVG, Beschluss vom 9. Mai 2008 - 5 ME 50/08 - und Beschluss vom 26. August 2003 - 5 ME 162/03 -, jeweils zitiert nach juris).

    Ihre zusätzliche Berücksichtigung bei der Auswahl ist deswegen mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG geboten, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr aktuell im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten zu treffen ist (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 - sowie Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, jeweils zitiert nach juris).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.06.2012 - 6 B 3528/12
    Der abgelehnte Bewerber muss vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch nehmen mit dem Ziel, die zu besetzende Stelle bis zu einer abschließenden Entscheidung über seinen Bewerbungsverfahrensanspruch freizuhalten, um zu verhindern, dass durch die Ernennung des ausgewählten Konkurrenten vollendete Tatsachen geschaffen werden (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - und Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 ME 91/11 -, jeweils zitiert nach juris).

    Dabei dürfen die Anforderungen an die Glaubhaftmachung nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 27. November 2008 - 2 BvR 1012/08 - und Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - und Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - Nds. OVG, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 5 ME 505/07 -, jeweils zitiert nach juris).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.06.2012 - 6 B 3528/12
    Der abgelehnte Bewerber muss vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch nehmen mit dem Ziel, die zu besetzende Stelle bis zu einer abschließenden Entscheidung über seinen Bewerbungsverfahrensanspruch freizuhalten, um zu verhindern, dass durch die Ernennung des ausgewählten Konkurrenten vollendete Tatsachen geschaffen werden (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - und Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 ME 91/11 -, jeweils zitiert nach juris).

    Dabei dürfen die Anforderungen an die Glaubhaftmachung nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 27. November 2008 - 2 BvR 1012/08 - und Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - und Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - Nds. OVG, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 5 ME 505/07 -, jeweils zitiert nach juris).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.06.2012 - 6 B 3528/12
    Der abgelehnte Bewerber muss vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch nehmen mit dem Ziel, die zu besetzende Stelle bis zu einer abschließenden Entscheidung über seinen Bewerbungsverfahrensanspruch freizuhalten, um zu verhindern, dass durch die Ernennung des ausgewählten Konkurrenten vollendete Tatsachen geschaffen werden (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - und Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 ME 91/11 -, jeweils zitiert nach juris).

    Dabei dürfen die Anforderungen an die Glaubhaftmachung nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 27. November 2008 - 2 BvR 1012/08 - und Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - und Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - Nds. OVG, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 5 ME 505/07 -, jeweils zitiert nach juris).

  • OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 5 ME 50/08

    Rechtmäßigkeit einer rein arithmetischen Betrachtung der Einzelbewertungen von

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.06.2012 - 6 B 3528/12
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verwaltungsvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2.06 - und Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - Nds. OVG, Beschluss vom 9. Mai 2008 - 5 ME 50/08 -, jeweils zitiert nach juris).

    Erst wenn sich auf diesem Wege kein Eignungsvorsprung eines Bewerbers feststellen lässt, steht es dem Dienstherrn frei, die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen, sog. Hilfskriterien, zu treffen, wobei er ein weites Ermessen hat (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - und Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 - Nds. OVG, Beschluss vom 9. Mai 2008 - 5 ME 50/08 - und Beschluss vom 26. August 2003 - 5 ME 162/03 -, jeweils zitiert nach juris).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.06.2012 - 6 B 3528/12
    Ihre zusätzliche Berücksichtigung bei der Auswahl ist deswegen mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG geboten, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr aktuell im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten zu treffen ist (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 - sowie Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.06.2012 - 6 B 3528/12
    In diesen Verfahren hatten die Beamten jeweils geltend gemacht, die Antragsgegnerin verstoße mit der fast durchgehenden Vergabe der Wertungsstufe C gegen das Differenzierungsgebot (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, zitiert nach juris) und gegen Nr. 5.1.1 der BRLPol, wonach die Beurteilenden darauf hinwirken, dass sich die Gesetzmäßigkeiten der Gaußschen Normalverteilungskurve in der Gesamtschau der Beurteilungen wiederfinden lassen.
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.06.2012 - 6 B 3528/12
    Erst wenn sich auf diesem Wege kein Eignungsvorsprung eines Bewerbers feststellen lässt, steht es dem Dienstherrn frei, die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen, sog. Hilfskriterien, zu treffen, wobei er ein weites Ermessen hat (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - und Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 - Nds. OVG, Beschluss vom 9. Mai 2008 - 5 ME 50/08 - und Beschluss vom 26. August 2003 - 5 ME 162/03 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.06.2012 - 6 B 3528/12
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verwaltungsvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2.06 - und Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - Nds. OVG, Beschluss vom 9. Mai 2008 - 5 ME 50/08 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 28.04.2009 - 2 A 8.08

    Dienstliche Beurteilung; Widerspruch; Abhilfe; Rücknahme der Beurteilung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.06.2012 - 6 B 3528/12
    Daher kann die Vorbeurteilung ihrer Funktion, als Leistungskriterium entscheidend zur Klärung einer Wettbewerbssituation mit beizutragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2009 - 2 A 8.08 -, zitiert nach juris), nicht gerecht werden.
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11

    Auswahlentscheidung in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren stellt für

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 209/11

    Einstufung mehrerer Bewerber als im Wesentlichen gleich beurteilt bei Erhalt

  • OVG Niedersachsen, 09.05.2012 - 5 LA 100/11

    Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung eines niedersächsischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2003 - 6 B 2172/03

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs im

  • BVerfG, 27.11.2008 - 2 BvR 1012/08

    Erfolglose Konkurrentenklage bei mangelnder Eignung für Posten im Auswärtigen

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Beamter;

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2008 - 5 ME 505/07

    Regelung der Zuständigkeit für die Erst- und Zweitbeurteilung im Geschäftsbereich

  • VG Hannover, 15.06.2012 - 13 B 3685/12

    Auswahlermessen; Auswahlkriterien; dienstliche Beurteilung;

    Wird - wie hier - bei der Auswahlentscheidung nur auf die Vollnote der Vorbeurteilung abgestellt, wird die Vorbeurteilung - jedenfalls soweit die Bewerber mit "C" beurteilt worden sind - ihrer Funktion als Leistungskriterium nicht mehr gerecht (so auch VG Oldenburg, Beschl. v. 08.06.2012 - 6 B 3528/12 -).
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